Tödliche Amokfahrt - Auto rast in Gruppe Kinder! - Amokfahrer für schuldfähig erklärt!

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Tödliche Amokfahrt - Auto rast in Gruppe Kinder! - Amokfahrer für schuldfähig erklärt!

Blaulicht (2 / 1) 18.02.2023 07:28 / Simo Symbolbild imago


Auch Nebenkläger stufen Täter als nicht schuldfähig ein

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Kassel dem Angeklagten außerdem Mord aus Heimtücke, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Im Verlauf der Ermittlungen habe sich dann herausgestellt, dass der Täter wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Aus diesem Grund plädiert die Staatsanwaltschaft für die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Die Verteidigung des Mannes wollte gegen diese Maßnahme vorgehen und führte die schreckliche Tat des Mannes auf Müdigkeit und Stress zurück. Der Mann habe keinen Grund gehabt, mit dem Auto in die Kindergruppe zu fahren. Die Nebenanklage wollte erreichen, dass das Sicherungsverfahren in ein reguläres Strafverfahren übergeht und es sollte ein weiteres psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten eingeholt werden. Schließlich war man aber auch bei der Nebenklage überzeugt, dass der Mann zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig gewesen sei.