Wie Ärztin Jarmila D. vor Gericht aussagte, sei es dem Patienten zwischenzeitlich besser gegangen. Arzt Aschraf S. will die notwendige Blutgasanalyse nicht vorgenommen haben, weil er den Jungen schonen wollte. Bei seiner Aussage vor Gericht bedauerte der ägyptische Arzt den Tod des Jungen. Während Jarmila D. vom zuständigen Richter freigesprochen wurde, verurteilte diese Ashraf S. zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 150 Euro. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten 20 Tagessätze der Strafe als bereits vollstreckt. Am Ende des Prozesses hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer einen Freispruch für beide Ärzte gefordert, da man nicht sicher habe feststellen können, ob die Ärzte tatsächlich einen so schwerwiegenden Behandlungsfehler begangen hätten, dass dieser zu Jeremys Tod geführt hätte. Bei den vor Gericht erschienenen Sachverständigen hatte es in diesem Zusammenhang unterschiedliche Auffassungen gegeben. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, weil der verurteilte Arzt gegen den Schuldspruch in Berufung gehen kann.