Aus diesem Grund will man nun in Estland eine parallele Rechtsstruktur in die Wege leiten, damit diese eingefrorenen Gelder für den Wiederaufbau in der Ukraine eingesetzt werden können. Bei diesem Vorgehen werde man international einen Präzedenzfall schaffen. “Dafür werden wir einen eigenen Rechtsrahmen schaffen, der für uns und andere Mitgliedstaaten beispielgebend wäre“, kündigte Reinsalu an. Allerdings bleibt das eingefrorene Geld rechtlich gesehen Eigentum seines Besitzers. Sollte der Grund für das Einfrieren wegfallen, müsste dieses Geld normalerweise seinen Besitzern zurückerstattet werden. Aus diesem Grund plane man von Seiten der EU einen Treuhandfonds, der die eingezogenen Gelder verwalten soll und die daraus erzielten Gewinne an die Ukraine weitergibt. Die eingezogenen Beträge soll nach dem Ende des Krieges jedoch an die Eigentümer zurückgezahlt werden. Allerdings müssen dabei zahlreiche gesetzliche Vorschriften beachtet werden.