Ganz anders beurteilte die Hamburger Anwältin Patricia Cronemeyer die Sachlage. “Der satirisch pointierte Beitrag sollte die von Herrn Becker auf den Markt gebrachte Modemarke und dessen Insolvenzverfahren in satirischer Form aufarbeiten“, ließ sie der Presse über ein Statement mitteilen. Seit längerer Zeit sei der Beitrag nicht mehr online abrufbar. Nun hat das Landgericht in Offenburg entschieden, die von Becker angestrengte Klage gegen Oliver Pocher abzuweisen. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, das Becker durch den Fernsehbeitrag Pochers in seiner Ehre und seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden sei. Damit darf die Satire-Show auch zukünftig ohne weitere Veränderungen wieder gezeigt werden.