Mit dem Auffinden des Geldes hat Kahrs nun schlechte Karten. Denn in Zeiten von Niedrigzinsen ist es ausdrücklich verboten Bargeld in einem Schließfach aufzubewahren. Doch Kahrs wird diesen Fall vor dem
Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zunächst nicht erklären müssen. Denn wegen der Ermittlungen gegen seine Person hat der Politiker nun von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht. In der kommenden Woche sind in Hamburg gleich zwei Sitzungen des PUA angesetzt. Sie finden am Dienstag und am Donnerstag statt.