Wie REWE mitteilt, sei das vom Rückruf betroffene Produkt vor allem in den Filialen des Discounters in den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg verkauft worden. Mittlerweile wurde das betroffenen Produkt aus den Regalen entfernt. Wer das Produkt in seinem Kühlschrank entdeckt, kann es bei den REWE-Filialen zurückgeben. Für den Umtausch ist kein Kassenbon notwendig. Der gezahlte Kaufpreis wird bei der Rückgabe erstattet. Das Unternehmen weist nochmals ausdrücklich darauf hin den vom Rückruf betroffenen Schinken keinesfalls zu verzehren.