CumEx - holt den Kanzler die Vergangenheit ein? Scholz vor Gericht! Er muss aussagen

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CumEx - holt den Kanzler die Vergangenheit ein? Scholz vor Gericht! Er muss aussagen

News (2 / 1) 08.07.2023 23:33 / Angela Symbolbild imago


Kanzleramt legt Einspruch ein

Das kanzleramt und die Regierung vertritt die Auffassung, dass die Presse kein Recht auf Informationen über eine frühere Tätigkeiten des Kanzlers als Bundesfinanzminister informiert zu werden. Deshalb könne das Kanzleramt die geforderten Auskünfte verweigern. An dem besagten Gespräch habe auch Scholz Finanzstaatssekretär Wolfgang Schmidt (SPD) teilgenommem, der jetzt Scholz Kanzleramtschef ist. In seinem Beschluss kommt das Verwaltungsgericht zur Auffassung, "dass die Information beim Bundeskanzleramt tatsächlich vorhanden ist, auch wenn hierzu eine Abfrage beim Bundeskanzler und beim Bundesminister für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramts erforderlich ist.“ Deshalb ändere der Ämterwechsel der beiden Politiker nichts an der Tatsache, dass die Information im Sinne der Rechtsprechung vorhanden sei. Lediglich deren Aufgabenbereich habe sich seitdem verändert. Deshalb sieht das Verwaltungsgericht auch den Presse-Auskunftsanspruch als gegeben an. Zurückgewiesen wurde dagegen der Antrag zu Auskünften, wie genau dieses Hintergrundgespräch zustande gekommen ist. Hier sahen die Richter keinen Eilbedarf und wiesen den Antrag zurück. In diesem Fall müsse ein Hauptsachverfahren geführt werden.