Stürzt Olaf Scholz über die Vergangenheit? Schlappe vor Gericht für den amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz. Dem wirft der Investigativjournalist Schröm vor, dass er ihn während seiner Zeit als Finanzminister bei einem Hintergrundgespräch belogen habe. Ob diese Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, ist bislang unklar - nun hat ein Gericht entschieden - der KANZLER MUSS Aussagen! Lesen Sie hier alles weitere.
Jetzt hat ein Gericht in diesem Zusammenhang entschieden, dass der Kanzler Auskünfte zu vertraulichen Äußerungen als Bundesfinanzminister im Zusammenhang mit der Cum-Ex-Affäre erteilen muss. Dies hat nun das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 27 L 36/22). So wird die Regierungszentrale mit dem Gerichtsbeschluss angewiesen, Auskünfte zu einem Hintergrundgespräch von Scholz mit einigen Journalisten im September 2020 zu geben. Damals war es um die illegalen Dividendengeschäfte Cum-Ex gegangen. Zum ersten Mal überhaupt wird das Kanzleramt verpflichtet, Auskünfte über frühere Tätigkeiten des Regierungschefs zu machen. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Scheinbar hat das Kanzleramt bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Der Investigativjournalist Oliver Schröm wirft Kanzler Scholz vor ihn bei dem besagten Treffe angelogen zu haben.