Unmittelbar nach dem Fund der Toten hatte die Staatsanwaltschaft Mainz ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Nun hat die Stadt Mainz den Angehörigen der Toten und den Mitschülern des Kindes einen Seelsorger zur Verfügung gestellt. Dies ist immer dann der Fall, wenn Menschen nicht auf natürliche Art ums Leben gekommen sind. Offenbar scheint in diesem Fall aber kein Fremdverschulden von Dritten vorzuliegen. Aktuell gehen die Beamten offenbar davon aus, dass es sich wohl um einen erweiterten Suizid der Mutter gehandelt haben könnte.