Doch es gibt Ausnahmen für diejenigen Regionen, die besonders hohe Infektionszahlen aufweisen und deren Gesundheitssystem unter der Belastung Probleme bekommen. Dort dürfen von den Bundesländern weitere Maßnahmen wie 2G-Regeln, Maskenpflicht in Innenräumen oder Hygienekonzepte angewendet werden. Diese Hotspots müssen von den Landesparlamenten benannt werden und diese müssen ihre Entscheidung begründen. Flächendeckende Maßnahmen in ganz Deutschland sind nun nicht mehr möglich. Um die Vorgaben umzusetzen, haben die Bundesländer nun bis zum 2. April Zeit. In den letzten Tagen hatten bereits einige Bundesländer angekündigt, die Maßnahmen bis zu diesem Datum aufrechtzuerhalten oder sogar zum Teil zu verstärken.
Nach der Abstimmung erklärte Bundesjustizminister Marko Buschmann (FDP) bei Twitter, dass die Corona-Lage "beherrschbar" sei. "Damit fällt die Begründung für viele schwerwiegende Maßnahmen weg“, ließ Buschmann verlauten. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) verteidigte das neue Gesetz und sprach in dieser Hinsicht von einem "richtigen Kompromiss“. "Das ist nicht Freiheit gegen Vorsicht“, verdeutlichte Lauterbach, der die Neuregelung verteidigte, damit man "überhaupt noch zielgerichtet reagieren“ könne. Kritik gab es vor allem aus Bundesländern mit hohen Infektionszahlen. Diese hatte geklagt, dass das neue Gesetz wenig konkret und schwerer umsetzbar sei. Der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge (47) bezeichnete das Gesetz als "Fehlstart der Ampel-Regierung“. "Bundesminister Lauterbach, der sonst keine Gelegenheit zur Mahnung vor Corona auslässt, nimmt den Ländern hier wichtige Werkzeuge zur Pandemiebekämpfung aus der Hand“, kritisierte der CDU-Politiker die getroffene Entscheidung.