Am 20. März werden alle Corona-Maßnahmen auslaufen. Doch die Bundesregierung will einige Maßnahmen auch weiterhin anwenden. Aus diesem Grund will
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) nun mit der Änderung des Infektionsschutzgesetz ein Wegfallen aller Maßnahmen verhindern und auch künftig "Basisschutzmaßnahmen“ aufrechterhalten. Jetzt liegt der "Bild"-Zeitung ein Entwurf vor, wie der Kampf gegen Corona zukünftig aussehen soll. Das erwartet uns nach dem 20.3:
Offenbar sollen überall in Deutschland weiterhin
Basismaßnahmen eingehalten werden. Diese Maßnahmen bleiben dann auch nach dem 20. März weiter gültig. Dazu zählen die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Altenheimen und Krankenhäusern. Zudem auch überall dort, wo gefährdete Menschen versorgt werden oder leben. Außerdem bleibt die Maskenpflicht auch im öffentlichen Nahverkehr weiter Pflicht. Zudem soll die Testpflicht dort gültig bleiben, wo sich vulnerable Gruppen treffen. In Schulen und Gefängnissen sowie in anderen Gruppen-Unterkünften werde die Testpflicht ebenfalls weiter bestehen.
Härtere Maßahmen sollen nach dem 20. März nur noch dort möglich sein, wo die Infektionszahlen so hoch sind, dass die "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht.“ In diesem Fall können dann regional beschränkt weitere Maßnahmen gegen Corona eingesetzt werden. Diese besondere Lage muss mittels einer Abstimmung der Länderparlamente festgestellt werden. Folgende Maßnahmen können in diesen Fällen verhängt werden: