Eilmeldung - Karlsruhe bestätigt Pflege und Medizin-Impfpflicht, Eilantrag abgeschmettert!

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Eilmeldung - Karlsruhe bestätigt Pflege und Medizin-Impfpflicht, Eilantrag abgeschmettert!

News (1 / 1) 12.02.2023 00:34 / Tim Symbolbild imago


Die Impfpflicht in Pflege und Medizin rückt immer näher! Grade kommt ein aktuelles Urteil aus Karlsruhe zu einem Eilantrag gegen die Impfpflicht rein - Karlsruhe lehnt den Antrag ab und bestätigt die Impfpflicht! Dies ist die Begründung und darauf muss man sich jetzt einstellen:

Eilantrag gegen Pflegeimpfpflicht abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Impfpflicht in Pflege und Medizin abgelehnt. Die Nachteile, die den überwiegend im Gesundheitswesen tätigen Antragstellern durch die Impfpflicht drohten, seien weniger schwer als die Nachteile, die vulnerable Menschen bei einem Aussetzen der Regelung befürchten müssten, begründete das Gericht am Freitag in Karlsruhe seinen Beschluss. Das bedeutet noch nicht, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht grundsätzlich verfassungsmäßig ist - das muss noch im Hauptverfahren geprüft werden. (Az. 1 BvR 2649/21) Ab dem 15. März müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege nachweisen, dass sie gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sind. Dagegen wandten sich die insgesamt 46 Beschwerdeführenden mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Die meisten von ihnen sind selbst in Gesundheitsberufen tätig, einige leiten Einrichtungen oder sind in Behandlung bei ungeimpften Medizinern. Sie verbanden ihre Verfassungsbeschwerde mit einem Eilantrag, um die Regelung vorläufig außer Vollzug setzen zu lassen.

Keine Bedenken gegen die geplante Impfpflicht

Über diesen Eilantrag entschied das Gericht nun. Es gebe aktuell keine "durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken" gegen die Regelung, erklärte es. Allerdings gebe es Zweifel an der Regelungstechnik: Im Gesetz selbst ist nämlich kein Impf- oder Genesenenstatus definiert, es verweist dazu auf die Corona-Ausnahmenverordnung, die wiederum auf das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut verweist. Über diesen Aspekt entschieden die Richterinnen und Richter in Karlsruhe aber noch nicht. Zunächst ging es nur darum, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis zur grundsätzlichen Entscheidung ausgesetzt werden sollte