Nicole Schalla war am 14. Oktober 1993 in unmittelbarer Nähe einer Bushaltestelle in der Nähe ihres Elternhauses ermordet aufgefunden worden. Der Täter hatte dem Mädchen offenbar dort aufgelauert und sie im Anschluss vergewaltigt und ermordet. Lange Zeit schien der Fall dann ungelöst zu bleiben. Erst gut 25 Jahre nach der Tat dann der Durchbruch bei den Ermittlungen. Die damals am Tatort sichergestellten DNA-Spuren konnten mit neuster Technik ausgewertet werden und diese stimmten mit der DNA von Ralf Hörstemeier überein. Im Januar 2021 hatte das Landgericht Dortmund den 57-Jährigen deshalb zu lebenslanger HAft verurteilt. Doch Hörstemeier hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Da er bereits mehr als 2 Jahre in Untersuchungshaft verbracht hatte, durfte er auf freiem Fuß bleiben, bis das Urteil rechtskräftig wurde. Dies ist jetzt geschehen, weil der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Urteil am 14. Dezember abgewiesen hatte. Daraufhin war Hörstemeier dann geflüchtet, um die lebenslange Haftstrafe nicht antreten zu müssen.