Nachdem die Gültigkeit der Impfzertifikate gegen Covid-19 lange Zeit ein Diskussionsthema waren, hatte die EU-Kommission in dieser Hinsicht nun eine Entscheidung getroffen. Ab dem Februar soll eine einheitliche Regelung in Europa herrschen. Dann werden die Impfzertifikate nämlich spätestens 9 Monate nach der Zweitimpfung ungültig werden, wenn sich die betroffenen Personen keine Auffrischungsimpfung verabreichen lassen.
Angeblich hätten sich die Mitgliedsländer auf diesen Zeitraum geeinigt. Die EU-Kommission empfiehlt außerdem eine Auffrischung der Impfung sechs Monate nach der Zweitimpfung. Aus diesem Grund wurde der Zeitraum bis zum Auslaufen des Impfzertifikats großzügig gewählt. Die EU-Bürger sollen also 3 Monate Zeit haben, sich die Booster-Impfung abzuholen. Der sogenannte EU-Impfnachweis ist ein QR-Code, den die geimpften Personen unmittelbar nach der Impfung in Praxen und Impfzentren bekommen, oder der auch nachträglich in den Apotheken erstellt werden kann. Anschließend wird dieser Code in einer Smartphone-App eingelesen und hochgeladen, in der er auch digital ausgelesen werden kann.