Laut dem Bundes der Steuerzahler beträgt das Monatsgehalt eines Bundesministers ohne Ortszuschläge aktuell 17.990 Euro. In den ersten drei Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt erhalten die ehemaligen Minister laut Gesetz die vollen Bezüge. Danach verringert sich das Übergangsgeld auf die Hälfte für den verbleibenden Zeitraum. So haben ehemalige Minister – abhängig von ihren zukünftigen Tätigkeiten – mindestens einen Anspruch auf rund 81.000 Euro. Da Minister wie Finanzminister Christian Lindner, Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger und Justizminister Marco Buschmann mehr als zwei Jahre im Amt waren, könnten sie theoretisch die vollen Bezüge von rund 234.000 Euro erhalten.
Minister können auch Anspruch auf Pension haben
Ehemalige Minister, die mindestens vier Jahre im Amt waren, haben zudem Anspruch auf eine monatliche Pension von 4.990 Euro, die für jedes weitere Amtsjahr um 430 Euro steigt, bis sie maximal 12.908 Euro erreicht. Die Regelaltersgrenze für den Bezug der Pension entspricht der für Bundesbeamte und wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Unter bestimmten Bedingungen können frühere Minister jedoch auch bereits ab 60 Jahren ihre Pension beziehen.