Hat ALDI seine Kunden über den Tisch gezogen? Verbraucherschutz verklagt ALDI! Der Discounter muss jetzt klare Konsequenzen ziehen, doch für die Kunden ist das eine positive Entwicklung: Es geht um die Preise. waren Sie auch betroffen? Hier alle Hintergründe:
Verbraucherzentrale gewinnt vor Gericht gegen Aldi
Künftig muss Aldi seine Sonderangebote anders kennzeichnen. Die Höhe der Rabatte muss sich nun auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage stützen und nicht mehr auf den letzten Verkaufspreis. Diese Entscheidung wurde nun vor Gericht getroffen. "Bei Preiswerbung sind Verbraucher am leichtesten zu verwirren. Deshalb muss sie klar und eindeutig sein“, erklärte der Vorsitzende Richter der 8. Kammer für Handelssachen, Wilko Seifert. Aldi hat somit den Rechtsstreit gegen die Verbraucherzentrale verloren. Im Wiederholungsfall könnte ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro drohen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Hier ein Beispiel für die Tricks: