Angesichts der steigenden Infektionszahlen wird in immer mehr Bundesländer die 2G-Regel eingeführt. Doch jetzt wird bekannt, dass in diesem Fall nun der gelbe Impfpass nicht ausreichend ist, um die Impfungen gegen Covid-19 nachzuweisen. Stattdessen müssen Bundesbürger in Baden Württemberg nun über die Immunkarte, die Corona-Warn-App oder die CovPass-App ihre Immunität nachweisen.
Dies kommt durch eine Neuregelung zustande, die ab dem 1. Dezember einen QR-Code vorschreibt, um die Impfung nachzuweisen. Diesen müssen die Bürger von Baden-Württemberg entweder ausgedruckt oder in der App vorweisen. Hintergrund der Aktion ist es, dass illegale Geschäft mit der Fälschung von Impfpässen zu unterbinden. Angeblich sind die QR-Codes deutlich sicherer gegen Fälschungen. Ab sofort wird nach der neuen landessweiten Corona-Verordnung in Baden-Württemberg der Zugang zu 2G- oder 2G plus-Veranstaltungen lediglich noch mit diesem QR-Code möglich sein.