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Geheimes Regierungsdokument geleakt - diese Informationen hat die Bundesregierung über die neue Corona-Variante B.1.1.529

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Geheimes Regierungsdokument geleakt - diese Informationen hat die Bundesregierung über die neue Corona-Variante B.1.1.529
28.11.2022 00:33 von TorbenSymbolbild imago

Gerade erst wurde die neu Corona-Variante in Südafrika entdeckt, da hat sie auch schon weltweit für Aufregung gesorgt. Nun wurde eine geheimes Regierungsdokument aus dem Innenministerium geleakt, in denen die Informationen aufgeführt sind, die die Bundesregierung bisher über diese neue Corona-Variante hat. Ab Sonntag sind bereits acht Länder im Süden Afrikas zum Virusvariantengebiet erklärt worden

Diese Informationen hat die Bundesregierung über die Corona-Variante B.1.1.529

Allem Anschein nach wurde der Bild-Zeitung ein internes Regierungspapier (VS – „Verschlusssache“) zugespielt, in dem die bisherigen Kenntnisse über die neu in Südafrika entdeckte Corona-Variante B.1.1.529 zusammengefasst sind. Das Dokument trägt den Titel: "Aktuelle Lagedarstellung zur Virus-Variante B.1.1.529“. In dem Dokument wird bestätigt, dass B.1.1.529 über mehr als 30 Mutationen alleine im Spike-Protein verfügt. Zum Vergleich: Bei der Delta-Variante waren es je nach Sublinie maximal 10 Mutationen. Zudem zeigt eine Grafik eine schnelle Ausbreitung aus Südafrika in die Nachbarländer. Die Verbreitung erfolgt in deutlich höherem Tempo als dies bei den Varianten Beta und Delta der Fall gewesen sei. Das Dokument bestätigt, dass es bisher keinen registrierten Fall der Variante in Deutschland gibt. Experten schätzen jedoch, dass die Variante bereits außer in Südafrika, Botswana, Hongkong, Israel und Belgien, wo erste Fälle bestätigt wurden, auch in vielen anderen Ländern angekommen ist. Ob die neue Variante einen schweren Verlauf auslöst, ist bisher unbekannt. Ob die Impfstoffe gegen diese Variante schlechter wirken ist ebenfalls unklar. In dem Papier findet sich jedoch ein interessanter Hinweis, in dem es heißt: "Das Mutationsprofil deutet jedoch darauf hin, dass eine herabgesetzte Impfstoffwirkung zumindest ernsthaft in Betracht gezogen werden muss.“

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