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Impfschäden nach Corona-Impfung - Wer haftet nach Nebenwirkungen und Long Covid für meinen Schaden?

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Impfschäden nach Corona-Impfung - Wer haftet nach Nebenwirkungen und Long Covid für meinen Schaden?
25.11.2022 00:33 von TorbenSymbolbild imago

Wann wird von einem Impfschaden gesprochen?

Der Impfschaden ist als "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung. Ein Impfschaden liegt auch dann vor, falls durch die Erreger eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde." Aus diesem Grund sind für Impfschäden die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts des Bundesversorgungsgesetzes ausschlaggebend. Wer einen Impfschaden durch eine Schutzimpfung erlitten hat, dem steht ein Anspruch auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz zu. Die Ansprüche sind in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geregelt. Das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes ist verantwortlich den zeitlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem eingetretenen Impfschaden zu bewerten. Trifft das Versorgungsamt eine ablehnende Entscheidung, steht dem Opfer der Weg vor das Sozialgericht offen. Im Fall von Impfschäden durch Covid-19-Impfungen besteht ein bundesweit einheitlicher Anspruch auf Entschädigung. Zudem kann auch die impfende Person in Haftung genommen werden, wenn es sich um Applikationsfehler der Impfung oder eine falsche Dosierung handelt.

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