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Impfpflicht für Ärzte und Pflegekräfte! Medien liegt die Beschlussvorlage vor - Minsterpräsidenten meinen es ernst

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Impfpflicht für Ärzte und Pflegekräfte! Medien liegt die Beschlussvorlage vor - Minsterpräsidenten meinen es ernst
19.11.2022 00:33 von SiliaSymbolbild imago

Aktuell soll dann auch in Regionen mit besonders hohen Inzdenzwerten 2G-Regeln eingeführt werden. In der Beschlussvorlage heißt es: "Bei nicht geimpften Personen verläuft die Corona-Erkrankung wesentlich häufiger schwer. Sie weisen ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf. Daher sind besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt.“ Außerdem diskutiert man beim Bund-Länder-Gipfel dann auch noch über bundesweit einheitliche Klinik-Schmerzgrenzen-Werte: Beim Erreichen von Grenzwerten müssen dann umgehend schärfere Maßnahmen getroffen werden. Dies würde dann flächendeckend 2G bedeuten, wenn eine Bundesland den Grenzwert 9 erreicht. Zur Zeit liegt der bundesweite Durchschnittswert der Hospìtalisierungsrate schon bei 5,3. Die nächste Maßnahmenstufe könnte also schon bald starten. Ausnahmen von dieser Regel sollen lediglich für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten.

Auch diese Maßnahmen werden diskutiert

In Clubs und Diskotheken soll zukünftig 2G+ gelten. Dies bedeutet, dass auch Geimpfte und Genesene dann einen negativen Test vorweisen müssen, um Zutritt zu den Veranstaltungen zu bekommen. Um die Kinder und Jugendlichen nicht weiter zu belasten, sollen Schulen und Kitas so lange es geht weiter offengehalten werden. Mit gezielten Informationen soll die Impfquote der Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren erhöht werden. Ein weiterer Vorschlag bezieht sich darauf die Strafen für Corona-Verstöße deutlich anzuheben. Eine Rolle rückwärts gab es bei den kostenlosen Bürgertests. Diese werden nun wieder für alle Bundesbürger kostenlos verfügbar sein. Von Seiten der Politik wurde nun auch ein spezieller Boni für Pflegekräfte vorgeschlagen. "Mit der erneuten Leistung eines Pflegebonus soll die Anerkennung des Einsatzes in der aktuell sehr herausfordernden Situation unterstrichen werden“, heißt es in der Beschlussvorlage. Außerdem soll die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert werden. Diese würde dann bis zum 31. März 2022 gültig bleiben.

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