Jetzt hat man sich also zu einer drastischen Maßnahme entschieden. So wird nun für die meisten Innenbereiche des öffentlichen Lebens eine 2G-Pflicht eingeführt. Dies bedeutet, dass ungeimpfte Menschen fast nirgends mehr Zutritt haben. Auch dann nicht, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen können. In den folgenden Bereichen gilt 2G ab sofort: Zukünftig müssen die Sachsen also in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bars und Restaurants, Clubs und Diskotheken sowie Sportstätten eine Impfbescheinigung oder einen Genesenennachweis vorlegen. Selbst ein negatives Testergebnis reicht dann nicht aus, um dort noch Zutritt zu erhalten. Bei jeglichen Freizeitaktivitäten in Innenräumen muss dieser Beweis genauso erbracht werden, wie auch beim Besuch eines Fußballstadions. Diese Maßnahme sei getroffen worden, um eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen, erklärte Dagmar Neukirch, die Staatssekretärin im des sächjsischen Sozialministerium. Durch diese Maßnahme sollen die Menschen in Sachsen von einer Impfung gegen das Coronavirus überzeugt werden. Bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahmen bei der Senkung der Infektionszahlen helfen.