Von Seiten der kassenärztliche Vereinigung wird in diesen Fällen immer wieder auf die Pflichten von Kassenärzten verwiesen. Damit ist klar, dass im Falle der Nichtbehandlung eines ungeimpften Patienten dies von der Vereinigung als Ablehnung angesehen wird. Aus diesem Grund werden vor allem die Kassenärzte mit pauschalen Zurückweisungen eher vorsichtig sein. Triftige Gründe für die Ablehnung eines Patienten können beispielsweise eine fehlende
Krankenversicherungskarte, fehlendes Fachwissen des Arztes oder ein
erschüttertes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sein. Außerdem zählen dazu auch die Mißachtung ärztlicher Anweisungen durch den Patienten, sowie Beleidigungen oder Bedrohungen durch den Patienten. Privatärzte dagegen haben die freie Entscheidung mit wem sie einen Behandlungsvertrag abschließen. Eine Begründung müssen die Privatärzte bei ihrer Entscheidung auch nicht angeben. Auch in Krankenhäusern sieht die Sache ähnlich aus. So können reine Privatkliniken die Behandlungen von ungeimpften Patienten ablehen.