Bisher haben sich rund 65 Prozent der Menschen in Deutschland komplett gegen das heimtückische Coronavirus impfen lassen. Nun jedoch wird darüber diskutiert, ob Ungeimpften sogar Strafen drohen, wenn sie sich nicht impfen lassen und andere Menschen mit dem potenziell tödlichen Virus anstecken. Experten schätzen die Sachlage als knifflig ein und erklären, wann Ungeimpften tatsächlich Strafen drohen.
Experten sind der Ansicht, dass eine rückverfolgbare Ansteckung durch Ungeimpfte für diese unter Umständen tatsächlich rechtliche Folgen haben könnte. Dabei ist vor allem das Wissen um die Ansteckung ein entscheidender Faktor. Auch eine Versetzung am Arbeitsplatz könnte den Betroffenen unter Umständen drohen. Mit den aktuell geimpften Personen ist eine Impfquote von 65 Prozent erreicht worden. Damit ist die Herdenimmunität noch immer ein ganzes Stück entfernt. Vor allem ungeimpfte Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern können einen Risikofaktor für alte und kranke Menschen darstellen. Deshalb ist es mittlerweile auch rechtens, dass der Arbeitgeber in diesen Fällen nach dem Impfstatus seiner Mitarbeiter fragen darf. Doch in welchen Fällen könnten Ungeimpften Konsequenzen drohen? Ein Experte berichtet von einem Rechtsstreit, der durch den Huster eines Kollegen ausgelöst worden war. Diesem wurde dann vom Arbeitgeber gekündigt. Zu Unrecht, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf damals entschieden hatte. "Dem Mitarbeiter Vorsatz nachzuweisen, dürfte in den meisten Fällen für den Arbeitgeber die große Schwierigkeit sein", zeigt der Mainzer Rechtsanwalt Philipp Kranz eines der Probleme auf.