Einen Anspruch auf eine Grundrente sollen Menschen haben, die mindesten 33 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die volle Summe gibt es allerdings nur, wenn mindestens 35 Jahre Beitragszahlungen erfolgt sind. Zudem richtet sich die Grundrente nach der durchschnittliche Höhe des Einkommens. Zudem muss die Beitragsleistung der Rente mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes entsprochen haben. Umgerechnet entspricht dies einem Bruttoverdienst von 1.039 Euro im Monat. Außerdem wird das Einkommen des Lebenspartners angerechnet. Um den vollen Aufschlag zu erhalten dürfen Alleinstehende maximal 1.250 Euro verdienen, bei Lebenspartnern beträgt dieser Betrag 1.950 Euro. Der maximale Aufschlag zur Rente wird 418 Euro betragen. Im Durchschnitt rechnet die Bundesregierung mit einer Erhöhung von 75 Euro.
Zum Erhalt der Grundrente müssen die Rentner keine gesonderten Schritte unternehmen. "Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt automatisch, ob die Voraussetzungen für die Zahlung des Zuschlags erfüllt sind", erklärt ein Sprecher der Rentenversicherung. Neue Rentner sehen auf ihrem Rentenbescheid, ob sie die Grundrente bekommen. Allerdings werden diejenigen Rentner mit einem besonderen Bescheid darüber informiert, dass man einen Anspruch auf einen Zuschlag hat. Wer hingegen keine Ansprüche auf den Zuschlag hat, wird keine gesonderte Benachrichtigung erhalten.