Bis zum Ende des Monats wird in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin die 3G-Regel (genesen, geimpft, getestet) gültig bleiben. Jedoch ist im Fall von Club- und Discobesuchen zukünftig wieder ein negativer Schnelltest ausreichend um Zutritt zu erhalten. Dieser darf dann allerdings nicht älter als sechs Stunden sein. Im Restaurant muss die Maske immer dann aufgesetzt werden, wenn der eigene Platz verlassen wird. Bisher steht allerdings noch eine Entscheidung zum zukünftigen Ablauf in den Schulen aus. Diese Entscheidung will die Landesregierung dann in der kommenden Woche treffen. Bisher steht lediglich fest, dass die Schülerinnen und Schüler in ihrer Freizeit als getestete Personen gelten, weil in den Schulen regelmäßige Tests durchgeführt werden. Im Zweifelsfall müssen Schüler ab 16 Jahren dann aber ihren Testnachweis aus der Schule vorzeigen.