Wer für den günstigen Urlaub in Frage kommt, wird weitgehend über das Familieneinkommen entschieden. Um den Urlaub antreten zu können, darf eine Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind unter sechs Jahren liegt diese Obergrenze bei einem Einkommen von 40.344 Euro. Ehepaar oder Lebenspartnerschaften mit einem Kind unter sechs Jahren dürfen hingegen nicht mehr als 52.080 Euro verdienen. Bei mehrerern Kindern variieren diese Werte nochmals. Zukünftig zum Einkommen werden auch Kindergeld, die Rente und der Unterhalt eingerechnet. Familien, die Sozialhilfeleistungen erhalten, erfüllen die Kriterien automatisch, Auch Familien mit einem schwerbehinderten Kind und Familien mit einem Kind und einem schwerbehinderten Elternteil erfüllen die Bedingungen. Die betreffenden Familien müssen einen Hauptwohnsitz in Deutschland nachweisen und Anspruch auf Kindergeld haben. Die gesamte Liste der Kriterien kann auf der
Website des Familienministeriums heruntergeladen werden. Dort bekommt man auch die Anträge, die ausgefüllt und abgeschickt werden müssen. Allerdings kündigt man von Seiten des Familienministeriums an, dass die Plätze und Mittel der Unterkünfte begrenzt sind, und man daher nicht abnschätzen kann, wie viele Familienurlaube insgesamt ermöglicht werden können.