Am Donnerstag rückte Staatsanwaltschaft und Polizei zu Durchsuchungen von Büros im Bundesfinanzministerium und im Bundesjustizministerium aus. Die Ermittlungen leitet dabei die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Insgesamt 4 Polizisten und 6 Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft hatten die Durchsuchungen durchgeführt. Zunächst hatte das Magazin "Wir“ von der Razzia berichtet.
Wie bekannt wird, ging es bei den Durchsuchungen um ein Emittlungsverfahren aus dem Jahr 2020, bei dem der Verdacht auf Strafvereitelung im Amt besteht. Seit einem Jahr ermittelt die
Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen die Financial Intelligence Unit (FIU). Diese Unterabteilung des Zolls ist beim deutschen Bundesfinanzministeriums angesiedelt. Die Ermittlungen gegen diese Einheit wurden aufgenommen, weil angeblich von den Banken gemeldete Geldwäsche-Verdachtsmeldungen nicht an Staatsanwaltschaft und Justiz weitergeleitet worden waren. So soll schon im Jahr 2018 eine konkrete Verdachtsmeldung einer Bank an die FIU erfolgt sein, bei denen Zahlungen über eine Million Euro an Empfänger nach Afrika abgewickelt worden seien. Die Bank hatte vermutet, dass diese Zahlungen im Zusammenhang mit Waffen- und Drogenhandel oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten. Die FIU hatte die Meldung zwar erhalten, diese aber dann nicht wie vorgeschrieben an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Dadurch erreichten die Zahlungen ihren Empfänger. Zudem soll ermittelt werden, warum seit der Übernahme der Geldwäschekontrolle durch die FIU ein deutlicher Rückgang bei der Anzahl der Verdachtsmeldungen festzustellen sei. Eigentlich soll das Geldwäschegesetz verhindern, dass Geldsummen die ihren Ursprung in Straftaten oder der organisierten Krimninalität haben, in den legalen Geldkreislauf gelangen.