Der Beschluss geht auch auf die Kitas ein und fordert auch dort eine
Quarantäne "nur mit Augenmaß unter Berücksichtigung der Belange der Kinder und Kinderbetreuungseinrichtungen" anzuwenden. Auch dort wird die Möglichkeit bestehen, sich nach 5 Tagen freizutesten. Zuvor betrug die Quarantänedauer grundsätzlich 14 Tage, doch in den Bundesländern waren verschiedene Maßnahmen hinsichtlich der Konsequenzen der Sitznachbarn und Kontaktpersonen der infizierten Personen getroffen worden. Kritik gab es postwendend von
Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte. Diese fordern lediglich infizierte Schüler in Quarantäne zu schicken. "Wir finden es deutlich sinnvoller, nur das infizierte Kind in Quarantäne zu schicken", verdeutlicht Verbandssprecher Jakob Maske. "Kinder leiden auch bei fünf Tagen unter der Quarantäne, sitzen etwa eine zweistellige Stundenanzahl vor dem Bildschirm. Die Folgen haben wir in den vergangenen drei Lockdowns erlebt: Angst-, Zwangsstörungen oder Depressionen", beschreibt Maske das Leiden der Kinder. Stattdessen schlägt er vor, Kontaktpersonen oder Sitznachbarn von infizierten Schülern täglich per PCR-Test zu testen.