Geheim-Gespräche der Bundesregierung laufen - kommen neue Corona-Maßnahmen?

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Geheim-Gespräche der Bundesregierung laufen - kommen neue Corona-Maßnahmen?

News (2 / 1) 31.08.2022 23:37 / Olga Symbolbild imago


Infektionsschutzgesetz soll geändert werden

Noch sieht das Infektionsschutzgesetz vor, dass in den Landkreise ab Inzidenz-Werten von 35, 50 und 100 bestimmt Maßnahmen getroffen werden müssen. Aus diesem Grund sollen die Änderungen am 7. September durch den Bundestag und am 10. September durch den Bundesrat bestätigt werden. Im neuen Gesetzesentwurf heißt es, dass zukünftig die Hospitalisierung ein "wesentlicher Maßstab“ für die die Einführung von Corona-Maßnahmen sein soll. Diese sogenannte Hospitalisierungsrate wird definiert als "Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die an der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erkrankt sind, je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen“. Bis auf weiteres sollen jedoch keine Werte definiert werden, ab wann welche Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 ergriffen werden müssen. Diese Entscheidung wurde offenbar verzögert, weil die Landkreise und Bundesländer unterschiedliche Kapazitäten bei den Kapazitäten der Krankenhäusern aufweisen. Dies mache es schlicht unmöglich einheitliche Grenzwerte auf Bundesebene festzulegen. Die Importanz des Inzidenzwertes wird dagegen deutlich abgeschwächt. So steht in dem neuen Entwurf:

"Da immer mehr Menschen geimpft und damit vor schweren Verläufen der Krankheit in hohem Maße geschützt sind, erscheint es nicht mehr angemessen, die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin als maßgeblichen Indikator vorzusehen.“ Dies hatten schon seit dem Frühjahr die Virologen Hendrik Streeck (44) und Klaus Stöhr (62) gefordert. Nun scheint es, als würde deren Vorschlag endlich in die Tat umgesetzt.