Hamburg knallhart! Neue 2G-Regel trifft Ungeimpfte besonders heftig - Geimpfte bekommen mehr Freiheiten!

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Hamburg knallhart! Neue 2G-Regel trifft Ungeimpfte besonders heftig - Geimpfte bekommen mehr Freiheiten!

News (1 / 1) 25.08.2022 23:34 / Silia Symbolbild imago


Jetzt ist es soweit! Die Corona-Lockerungen in Hamburg gehen weiter. Dort wurde nun als erstes deutsches Bundesland überhaupt ein "2G“-Konzept beschlossen. Dieses soll bereit ab Samstag (28. August 2021) in Kraft treten und beendet die strikten Corona-Einschränkungen beim Restaurant-, Kino-, Kirchen- und Clubbesuch. Diese Erleichterungen soll allerdings nur für Geimpfte und Genesene gelten. Ungeimpfte Menschen werden weiter in die Röhre schauen.

Bundesland Hamburg beschließt 2G-Modell ohne Ausnahmen

Dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass Ungeimpfte, Schwangere und Menschen, die sich bisher aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen konnten auf keinerlei Ausnahmen hoffen können. Dieses Modell wurde nun eingeführt, weil bereits zwei Drittel der Hamburger eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten haben. Mehr als die Hälfte der Hamburger Bürger sind komlett gegen Covid-19 immunisiert worden. Wie der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher argumentierte, seien diesen Menschen Einschränkungen während der Corona-Pandeme auch aus rechtlichen Gründen nicht länger zumutbar. Zu dieser einstimmigen Meinung war das Hamburger Senat gekommen. Der Inzidenzwert in Hamburg liegt derzeit bei 79 und wird fast vollständig von ungeimpften Menschen dominiert. Bei Menschen, die bereits gegen Covid-19 geimpft wurden liegt der Inzidenzwert gerade einmal bei 3,36.

So sieht das Hamburger 2G-Konzept aus

In Hamburg können die Veranstalter künftig selbst bestimmen, ob sie auf ein "2G“- (Geimpft oder Genesen) oder auf ein "3G“-Konzept (Geimpft, Genesene oder negativ Getestet) setzen möchten. Dabei muss die Teilnahme an dem jeweiligen Modell elektronisch angezeigt werden. Schon beim Betreten muss dann ein Impf- oder Genesenen-Nachweis und ein Lichtbild-Ausweis vorgelegt werden. Die Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung sollen auch weiter gelten. Zudem soll das "2G“-Kozept dann auch für Mitarbeiter gelten. In einer 6 Wochen lang andauernden Übergangsphase werden Kinder unter 18 Jahren von der "2G“-Regel ausgenommen werden. Nach dem Ablauf dieser Zeit, werden dann auch Kinder über 12 Jahren einen Nachweis erbringen müssen. Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Dafür gibt es dann aber auch jede Menge Freiheit zurück. So wird es zukünftig bei Veranstaltungen, beim Tanzen und in Clubs wieder lockerer werden. Dort werden die Abstandsregeln aufgehoben, es gibt keine Testpflicht mehr und es herrscht freie

Sitzplatz- und Tischanordnung. Zudem wird eine Verdreifachung der erlaubten Personenzahl vorgenommen. Es darf dann auch wieder getanzt werden. Dazu ist allerdings dann eine Maske Pflicht, die auch beim Gang aufs Klo getragen werden muss.