Seit dem 1. August ist für alle Einreisenden nach Deutschland Einreisenden zudem eine Nachweispflicht in Kraft getreten, die unabhängig davon erfolgt, ob man aus einem Nicht-Risikogebiet, Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet nach Deutschland einreist. Dabei müssen Einreisende einen negativen PCR- oder Schnelltest vorlegen. Andere Möglichkeiten sind der Nachweis einer vollständigen Impfung mittels eines Impf-Nachweis oder ein Genesenen-Nachweis. Zudem wurde die Einstufung der Länder seit dem August von 3 auf 2 Varianten beschränkt. Seitdem wird nur noch zwischen Hochrisikogebieten und die Virusvariantengebiete unterschieden.