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Neue Hochinzidenz-Gebiete! Neue Regeln für Reiserückkehrer - Das müssen Sie jetzt wissen

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Neue Hochinzidenz-Gebiete! Neue Regeln für Reiserückkehrer - Das müssen Sie jetzt wissen
24.07.2022 23:33 von PeterSymbolbild imago

Offenbar macht die veränderte Pandemie-Lage wieder Änderungen nach der Rückkehr von Reisen notwendig. Aus diesem Grund hatte die Bundesregierung nun wieder neue Regelungen parat. Damit die Bundesbürger nicht die Übersicht verlieren, gibt es nun eine Zusammenfassung welche Regeln zukünftig gelten werden.

Welche Neuerungen hat die Bundesregierung beschlossen?

Aktuell gilt noch die Regelung, dass sämliche Rückkehrer aus einem als Virusvariantengebiet eingestuften Land eine 14-tägige Quarantäne antreten müssen. Dies galt für genesene, geimpfte und ungeimpfte Personen gleichermaßen. Ab dem 28. Juli 2021 wird diese Quarantäne dann für geimpfte Personen nicht mehr notwendig sein. Diese haben nach aktuellen Erfahrungswerten des Robert-Koch-Instituts nämlich einen wirksamen Impfschutz gegen eine Erkrankung. Dies bestätigte das RKI, weil es auch auf seiner Webseite mitgeteilt hatte, dass sämtliche in Deutschland zugelassenen Impfstoffe einen vollständigen Impfschutz gewähleisten. Zudem soll sich die Quarantänezeit für Heimkehrer verkürzen, wenn ein Virusvariantengebiet auch nach der erfolgten Wiedereinreise nach Deutschland heruntergestuft wird. Zudem hat die Bundesregierung alle anderen geltende Einreiseregeln bis zum 10. September 2021 verlängert.

Was gilt bei der Rückkehr aus den verschiedenen Risikogebieten?

Wer ab dem 28. Juli aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss entweder 10 Tage in Quarantäne oder seine Impfung, eine Genesung von Covid-19 oder einen negativen PCR-Test bis zu 48 Stunden nach der Einreise vorlegen. Bei der Einreise aus Hochinzidenzgebiet muss entweder der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder ein Genesenenschein vorgelegt werden. Ungeimpfte Personen können sich mit einem negativen PCR-Test nach fünf Tagen Quarantäne freitesten. Wer den PCR-Test nicht vorlegt muss für zehn Tage in Quarantäne. Wenn die Einreise aus einem Virusvariantegebiet erfolgt, müssen geimpfte Personen einen negativer PCR-Tests und den Nachweis des vollständigen Impfschutzes erbringen. Ungeimpfte und genesene Personen brauchen für die Einreise einen negativen PCR-Tests und müssen 14 Tage in Quarantäne, ohne die Möglichkeit sich vorzeitig freitesten zu können. Wird das Land aus dem die Touristen zurückgekehrt sind während der Quarantäne zurückgestuft, dann gilt sofort die Regel des zurückgestuften Gebiets. Beispiel: Wenn das Virusvariantengebiet zum einfachen Risikogebiet erklärt wird, dann ist auch ein Genesenschein oder ein negativer PCR-Test ausreichend, um die Quarantäne zu beenden. Bei der Rückkehr aus allen Risikogebieten müssen die Touristen auf jeden Fall vor der Rückkehr eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.

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