Dürfen Mitarbeiter wegen Long-Covid entlassen werden? Spätfolgen des Coronavirus immer massiver

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Dürfen Mitarbeiter wegen Long-Covid entlassen werden? Spätfolgen des Coronavirus immer massiver

News (2 / 1) 05.06.2022 23:33 / Torben Symbolbild imago


Damit die sogenannte personenbedingte Kündigung aus Krankheitsgründen zum Tragen kommt, müssen einige Voraussetzungen vorliegen, damit die Kündigung rechtmäßig ist. So muss klar sein, dass die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass seine betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen erheblich beeinträchtigt sind. Die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ins Verhältnis gesetzt werden. Dazu werden dann weitere Details geprüft, wie die

Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Ursache der Erkrankung, die Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer sowie das Alter des Arbeitnehmers. Ashkan Saljoughi erklärt: "Bei der Bewertung des jeweiligen Einzelfalls geht es also um die Frage, ob es den Arbeitgebern zugemutet werden kann, das Beschäftigungsverhältnis weiterzuführen. Dabei muss der Arbeitgeber alle milderen und den Arbeitnehmern weniger belastenden Mittel ausgeschöpfen.“

Viele Gerichte sehen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz missachtet, wenn ein Arbeitgeber zum Beispiel vor der Kündigung auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement verzichtetet hat. Dies könnte zum Beispiel durch eine stufenweise Erhöhung der Arbeitszeiten geschehen.

Wann sind Kündigungen wegen Long-Covid unwirksam?

Generell scheint es bei diesen Fällen immer auf den Einzelfall anzukommen. "Das lässt sich nur im Einzelfall klären. Unwirksam ist die Kündigung in jedem Fall dann, wenn vor Ausspruch der Kündigung ein bestehender Betriebsrat nicht angehört wurde“, erklärt der Fachanwalt. Ein weiterer Grund liegt vor, wenn der von der Kündigung betroffene Arbeitnehmer schwerbehindert ist oder die Arbeitnehmerin schwanger ist. In diesen Fällen gelten dann wiederum besondere Voraussetzungen für eine Kündigung. Nach einer Kündigung haben die Arbeitnehmer 3 Wochen Zeit, bis sie spätestens entscheiden müssen, ob sie gegen diese Kündigung vorgehen. Nach Ablauf der drei Woche ist die Kündigung dann rechtswirksam.

Ashkan Saljoughi rät daher betroffenen Arbeitnehmern: "Da krankheitsbedingte Kündigungen nur aufgrund der dargestellten, sehr engen Voraussetzungen gelten, sollten Betroffene in jedem Fall eine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um gegen diese Kündigung vorzugehen.“