Viele Menschen leiden auch Monate nach einer Infektion noch an den Folgen ihrer Erkrankung mit dem Coronavirus. Die deutsche
Forschungsministerin Anja Karliczek (CDU) schätzt, dass aktuell etwa 350.000 Menschen in Deutschland an Langzeitfolgen einer Covid-19-Erkrankung laborieren. Aus diesem Grund werden immer mehr Menschen auch längerfristig krankgeschrieben. In den ersten sechs Wochen muss der Chef den Lohn weiterzahlen, erst danach springt dann die gesetzliche Krankenversicherung ein. Können Menschen die an Langzeitfolgen von Covid-19 leiden auch entlassen werden?
In einigen Fällen könnte sich ein Vorgesetzter aber wegen langer Fehlzeiten trotzdem zu einer Kündigung entschließen. Wie genau die Rechtslage hier aussieht erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Ashkan Saljoughi (37) von der Kanzlei Chevalier. Dieser erklärt, dass nach dem Kündigungsschutzgesetz lediglich drei Kündigungsgründe möglich sind. Dabei handelt es sich um betriebliche Kündigungen, die entweder wegen Rationalisierung oder Fusion vorgenommen werden. Die zweite Möglichkeit wäre eine verhaltensbedingte Kündigung. Diese erfodert jedoch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Arbeitnehmer. Auch bei Krankheitsandrohung oder Geheimnisverrat könnte diese Möglichkeit zum Rausschmiss führen. Und die personenbedingte Kündigug. Diese kann beim Wegfall der
Berufsausübungserlaubnis, Haftstrafe, langfristige Erkrankung mit negativer Prognose für die Zukunft und fehlender Arbeitserlaubnis angewendet werden. Zusätzlich sind die Mitarbeiter, die seit mindestens 6 Monaten in den Firmen arbeiten auch durch das Kündigungsschutzgesetz abgesichert. Ausnahmen davon sind lediglich in Betrieben mit 10 Mitarbeitern oder weniger möglich
Wann ist eine Kündigung wegen Long-Covid rechtmäßig?