Berlin ist eines der wenigen Bundesländer, das vor den Sommerferien nicht mehr in den Präsenzunterricht zurückkehren wollte. Doch diese Entscheidung ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtswidrig. Dort hat man nun der Klage von 2 Grundschülern stattgegeben, die gefordert hatten in den Grundschulen wieder Präsenzunterricht im Regelbetrieb möglich zu machen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilanträgen einer Schülerin und eines Schülers von 2 Berliner Grundschulen stattgegeben. Die Kinder hatten auf Wiederaufnahme der Präsenzunterricht im Regelbetrieb geklagt. Diese Entscheidung gilt nun erst einmal nur für die beiden Kläger. Doch häufig geht von solchen Entscheidungen dann eine Signalwirkung aus. Die beiden Schüler sahen sich in ihren Grundrechten verletzt und forderten die Rückkehr zum Präsenzunterricht. Das Verwaltungsgericht hatte dieser Klage nun stattgegeben. Noch könnte die Stadt Berlin allerdings eine Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einreichen. Von Seiten der Stadt war argumentiert worden, die getroffene Maßnahme des Wechselunterrichts sei notwendig, weil die Covid19-Inzidenzen besonders unter Kindern und Jugendlichen hoch sei. Doch das Gericht entschied, dass man auch in Berlin die Regelungen im Bundesnotbremsegesetz anwenden müsse.