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Beschlossen! Arbeitgeber müssen ab nächste Woche Schnelltests für Mitarbeiter anbieten!

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Beschlossen! Arbeitgeber müssen ab nächste Woche Schnelltests für Mitarbeiter anbieten!
13.04.2022 23:34 von FrankSymbolbild imago

Jetzt wird es spannend für Unternehmer, Gewerbetreibende und Selbstständige! Heute wurden verpflichtende Tests für Firmen beschlossen - Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern mindestens 1 Test pro Woche anbieten - wie das ganze ablaufen soll, auch für die Arbeitnehmer - lesen Sie hier!

Arbeitgeber müssen Tests anbieten!

Alle Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Beschäftigten ab der kommenden Woche Corona-Tests anbieten. Für alle Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, muss es einmal pro Woche ein Test-Angebot geben, für Beschäftigte in Berufen mit hohem Infektionsrisiko zweimal die Woche, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag sagte. Die Kosten tragen die Arbeitgeber.

Der Minister betonte, die dritte Corona-Infektionswelle "rollt über das Land", Deutschland müsse "das Ruder herumreißen". Es gelte, das Infektionsrisiko bei der Arbeit zu minimieren und die Gesundheit von Beschäftigten zu schützen. Millionen von Menschen könnten nicht im Homeoffice arbeiten und hielten "das Land am Laufen" - sie müssten sich darauf verlassen können, dass es am Arbeitsplatz keine unnötigen Risiken gebe.

Arbeitgeber müssen Schnelltests anbieten!

Die Arbeitgeber müssen daher regelmäßig Schnell- oder Selbsttests anbieten - grundsätzlich einmal die Woche, für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens zweimal pro Woche, wie das Arbeitsministerium mitteilte. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen demnach zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Dies gilt zunächst bis Ende Juni.

Kontrollieren sollen die neue Testpflicht die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder - etwa auf Beschwerde von Arbeitnehmern hin. Die Behörden "können die Einhaltung aller Anforderungen der Verordnung im Einzelfall durch behördliche Anordnungen durchsetzen und Verstöße gegen ihre Anordnung mit einem Bußgeld von bis zu einer Höhe von 30.000 Euro ahnden", erklärte das Ministerium.

Für die Beschäftigten sind die Tests freiwillig. Heil sagte, er erwarte, dass sie die Angebote auch annehmen. Jeder müsse seinen persönlichen Beitrag leisten, um die dritte Welle zu brechen.

Die Kosten für die Tests trägt der Arbeitgeber, Heil sagte, Arbeitsschutz sei seine Aufgabe im Rahmen seiner Fürsorgepflicht. Die Bundesregierung gehe von Kosten in Höhe von 130 Euro pro Beschäftigtem bis Ende Juni aus. Diese Kosten seien auch steuerlich absetzbar..

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