Hierhin fliehen die Deutschen! Strände von Gran Canaria prall gefüllt - Diese Corona-Regeln gelten auf der Kanaren-Insel

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Hierhin fliehen die Deutschen! Strände von Gran Canaria prall gefüllt - Diese Corona-Regeln gelten auf der Kanaren-Insel

News (2 / 1) 12.04.2022 23:33 / Peter Symbolbild imago


Um eine Einreise auf die Kanarischen Inseln möglich zu machen, müssen die Touristen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss jeder Besucher der Inseln ein sogenanntes Gesundheitsformular ausfüllen und die Corona-App "Radar-Covid“ installieren. Allerdings sind die Inzidenzwerte auf Gran Canaria deutlich niedriger als in Deutschland. Aktuell liegt der Inzidenzwert dort bei 59,19 Infizierten je 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Quarantäne nach der Einreise sind auf den Kanaren derzeit nicht notwendig. Allerdings gelten auf Gran Canaria einige Einschränkungen, die auch von den Touristen beachtet werden müssen. So müssen die Abstandsregeln auch im Freien eingehalten werden. In der Öffentlichkeit und auch am Strand müssen Masken getragen werden. Lediglich Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Die Maske darf lediglich vor dem Baden im Wasser abgenommen werden. Zwischen den Liegen am Strand müssen Mindestabstände von 2 Metern eingehalten werden. Von 22 Uhr am Abend bis 6 Uhr am nächsten Morgen gilt eine Ausgangssperre. Maximal dürfen sich vier Personen treffen, die nicht zusammenleben. Restaurants, Cafés und Bars werden um 22 Uhr geschlossen. Es dürfen nur Außenbereiche geöffnet werden und maximal 4 Personen sind an einem Tisch erlaubt.

Quarantäne nach der Rückreise notwendig

Vor der Rückreise nach Deutschland müssen die Urlauber entweder einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der den Mindestkriterien der WHO entspricht. Nach der Rückkehr nach Deutschland müssen die Touristen dann eine 10-tägige Quarantäne absolvieren, die mit einem 2. negativen Test nach dem 5. Quarantäne-Tag abgekürzt werden kann. Diese Regelung gilt für alle deutschen Bundesländer mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen.