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Wird AstraZeneca wieder geimpft? Achetrbahnfahrt geht weiter - Arzneimittelagentur EMA sieht kein Risiko

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Wird AstraZeneca wieder geimpft? Achetrbahnfahrt geht weiter - Arzneimittelagentur EMA sieht kein  Risiko
01.04.2022 23:33 von PeterSymbolbild imago

einer Hirnvenenthrombose nach der Impfung bei unter 60-Jährigen bei 1 von 100 000 Fällen liegen. In Deutschland wurden nach den Impfungen mit AstraZeneca insgesamt 31 Fälle von Hirnvenentrombosen bestätigt. Insgesamt soll es dabei auch 9 Todesfälle gegeben haben. Nachdem in Deutschland bereits 2.697.479 Impfungen mit dem britischen Impfstoff erfolgt sind, beträgt die Wahrscheinlichkeit einer Thrombose statistisch gesehen bei gerade einmal 0,00115 Prozent. Trotzdem hatten Bund und Länder den Einsatz des Impfstoffes zuletzt auf Menschen von über 60 ahren beschränkt.

Wie geht es mit dem AstraZeneca-Impfungen weiter?

Zur Zeit können sich aber auch jüngere Menschen nach Rücksprache mit einem Arzt und auf eigenes Risiko impfen lassen. Die meisten bestätigten Thrombosefälle waren bei Frauen unter 55 Jahren aufgetreten. Unklar ist auch noch wie bei Personen unter 60 Jahren verfahren werden soll, die bereits die 1. Dosis des Astrazeneca-Vakzins erhalten haben. Nun muss geschaut werden, wie man das Impf-Chaos wieder beseitigt bekommte. EMA-Direktorin Emer Cooke machte auf der Pressekonferenz am Mittwoch noch einmal klar, dass die EMA die Empfehlungen für die ganze EU ausspreche, doch jedes Land nun individuell entscheiden müsse, wie es mit dem Nutzen-Risiko-Profil des Impfstoffes umgehe. In Deutschland müssen nun die Ständige Impfkommision, sowie die Gesundheitsminister von Bund und Ländern entscheiden, wie es mit dem britischen Impfstoff weitergehen soll. "Die EMA hat die britischen Daten dazugenommen und auf die Daten aus ganz Europa geschaut. Für Deutschland bleibt die Entscheidung richtig. Es gibt eine deutliche Häufung und den wissenschaftlich beschriebenen Zusammenhang zwischen den Sinusvenenthrombosen und der Impfung“, urteilt SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach.

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