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Neue Impfgruppen! Impfungen in den Bundesländern gehen weiter! Sind Sie vielleicht schon dran?

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Neue Impfgruppen! Impfungen in den Bundesländern gehen weiter! Sind Sie vielleicht schon dran?
29.03.2022 23:34 von AngelaSymbolbild imago

Im Augenblick befindet Deutschland sich in einer kritischen Phase, in der die Zahlen der Infektionsfälle mit dem Coronavirus immer weiter ansteigen. Nun könnte in der 3. Corona-Welle auch die Anzahl der jüngeren Todesopfer steigen. Aus diesem Grund müssen die Impfungen so schnell wie möglich vorangetrieben werden. Doch offenbar ist der Impf-Fortschritt in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

Bundesländer sind unterschiedlich schnell bei den Impfungen

Wenn man die Bevölkerungsgröße als Maßstab nimmt, dann sind bisher im Saarland die meisten Impfungen erfolgt. Dort wurden bis zum 26. März 12,3 Prozent der Bewohner mindestens 1 mal gegen das Coronavirus geimpft, in Sachsen hingegen haben bisher nur 8,9 Prozent der Bewohner mindestens 1 Impfung erhalten. Viele Bundesländer sind seit Anfang März dazu übergegangen Menschen aus der 2. Priorisierungsgruppe zu impfen. Aber in vielen Bundesländer ist man auch weiterhin mit der 1. Priorisierungsgruppe beschäftigt. In der 2. Gruppe befinden sich Menschen mit "hoher Priorität“. Dazu gehören Personen im Alter von über 70 Jahren und Menschen mit Vorerkrankungen, bei denen eine Covid-19-Erkrankung ein hohes oder sehr hohes Risiko darstellen würden. Unter anderem sollen deshalb Menschen mit Trisomie 21 und auch Menschen mit geistiger Behinderung oder Demenz geimpft werden. Zusätzlich werden auch noch Patienten von Organtransplantationen, Krebskranke, Menschen mit chronischen Leber- oder Nierenerkrankungen oder schweren Lungenerkrankungen in die Impfliste aufgenommen. Ausnahmen soll es für zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren geben. Auch Personen, die in ambulanter Pflege oder in stationären Einrichtungen mit geistig oder psychisch behinderten Menschen arbeiten, können sich jetzt impfen lassen. Dasselbe gilt für alle Personen die in medizinischen Einrichtungen arbeiten, sowie zu den Einsatzkräfte von Polizei oder Bundeswehr zählen.

Weitere Ausnahmen in der 2. Priorisierungsgruppe

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