In der Beschlussvorlage heißt es zu möglichen Ausnahmen von den geltenden Einschränkungen, Bund und Länder wollten "erproben", wie durch "die deutliche Ausweitung von Tests" und eine bessere Kontaktnachverfolgung "Öffnungsschritte auch bei höheren Sieben-Tage-Inzidenzen mit über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner möglich werden".
Im Geschäftsleben sollen nach den Friseuren demnach als zweiter Schritt bundesweit Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte aufmachen dürfen. Sobald regional der Inzidenzwert stabil unter 35 sinkt, sollen in einem dritten Schritt aber auch Einzelhandel, Museen, Zoos und Sportstätten im Außenbereich unter Auflagen wieder öffnen dürfen. In einem vierten Schritt könnte bei stabilen Inzidenzwerten die Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzerthäusern und Kinos folgen.
Die Stufen drei und vier könnten laut Vorlage jedoch auch schon in Kraft treten, wenn der Inzidenzwert noch über 35 liegt - dann aber mit deutlichen Einschränkungen und unter Vorbehalt. Details blieben hierzu zunächst offen. Über noch weiter gehende Öffnungen - etwa in der Innengastronomie - sollen Kanzlerin und Länderchefs am 24. März beraten.
Die Zahl der Impfungen wollen Bund und Länder baldmöglichst verdoppeln, auch unter Einbeziehung von Hausarztpraxen. Zudem soll es spätestens Anfang April ein bis zwei kostenlose Schnelltests pro Woche nicht nur für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und Erziehungspersonal geben, sondern auch für Beschäftigte von Unternehmen. Alle anderen Bürger sollen sich ein bis zwei Mal pro Woche in einem kommunalen Testzentrum kostenlos testen lassen können.
FDP-Chef Christian Lindner warnte in diesem Zusammenhang allerdings vor einem "dauerhaft verlängerten Lockdown", wenn durch mehr Tests auch die Zahl der positiven Ergebnisse ansteigen werde.