Impfverordnung geändert - Dieses Bundesland impft ab 8. März in Kitas und Schulen!

Seite 2 / 2

Impfverordnung geändert - Dieses Bundesland impft ab 8. März in Kitas und Schulen!

News (2 / 1) 02.03.2022 00:36 / Simo Symbolbild imago


Bei der Polizei sollen vor allem die Einsatzkräfte von der Impfung profitieren, die wegen ihres regelmäßigen Bürgerkontakts einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Dabei liegt die Priorität zunächst auf Einsatzhundertschaften. In diesem Fall sollen die Impfungen ebenfalls über die Impfzentren, mobile Teams oder sogar teilweise über die medizinischen Strukturen bei der Polizei durchgeführt werden. Für die Polizisten wird ebenfalls der Impfstoff von AstraZeneca verwendet werden. In den nächsten Tagen sollen deshalb auch die Impfkapazitäten ausgebaut werden, da dann wohl viel mehr Menschen zu den Impfungen erscheinen werden und auch größer Impfstoffmengen als im Augenblick verabreicht werden müssen. "Die bisherige Vorgabe zur Vorhaltung von Kapazitäten zur Durchführung von 7000 Impfungen im Monat pro 70 000 Einwohner wird dahingehend angepasst, dass ab dem 1. April 8000 Impfungen im Monat pro 70 000 Einwohner ermöglicht werden müssen", wird in dem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums bestätigt.

Zweitimpfung soll 12 Wochen später erfolgen

Wa die zweite Impfung angeht, hat man in NRW nun festgelegt, dass diese beim Impfstoff von AstraZeneca nach 12 Wochen erfolgen soll. Wer aber bereits Impftermine für die zuvor vorgesehenen 9 Wochen vereinbart habe, könne diese Termine auch weiterhin nutzen. Zudem sollen die Impfdosen, die für das Krankenhauspersonal auch für andere Berufsgruppen genutzt werden können. Der Beschluss in NRW basiert auf der Einigung von Bund und Ländern. Diese hatten sich in der Vorwoche darauf geeinigt die Impfung von Lehrkräften und Erziehern von der 3. in die 2. Priorisierungsgruppe einzustufen.

Zu dieser Priorisierungsgruppe zählen außerdem chronisch kranke Menschen über 70 Jahre und Polizisten.