Eltern aufgepasst - Mehr Elterngeld und neue Teilzeitreglung! Bundestag reformiert die Familienpolitik

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Eltern aufgepasst - Mehr Elterngeld und neue Teilzeitreglung! Bundestag reformiert die Familienpolitik

News (1 / 1) 31.01.2022 00:33 / Günter Symbolbild imago


Im Bundestag sind nun Reformen bei Elterngeld und Teilzeitarbeit in der Elternzeit beschlossen worden, die es einfacher machen sollen Job und Familie zu vereinbaren. Aus diesem Grund wird es auch in diesem Jahr wieder verschiedene Änderungen geben. Hauptsächlich wird es dabei um die Themen Elterngeld und neue Regeln zur Teilzeitarbeit gehen. So sollen künftig Vier-Tage-Wochen möglich sein und die Eltern sollen eine größer Unterstützung während der Elternzeit erhalten. Zudem wurden auch spezielle Regeln für Eltern mit Frühgeburten bei den aktuellen Beschlüssen berücksichtigt. Diese Dinge werden sich nun ab dem 1. September 2021 ändern, falls auch der Bundesrat dem Entwurf zustimmen sollte.

Änderungen beim Elterngeld

Unter anderem soll zukünftig die Möglichkeit für Eltern bestehen, dass diese während des Bezuges von Elterngeld auch in Teilzeit arbeiten dürfen. Bei einer Kombination zwischen Teilzeitarbeit und Elterngeld werden in der Zukunft dann 32 statt 30 Wochenstunden erlaubt sein. Im Fall das beide Elternteile in Teilzeit arbeiten, können die Ehepartner dann auch über die Aufteilung in einem Umfang von 24 bis 32 Stunden entscheiden. Aktuell liegt der Korridor zwischen 25 bis 30 Wochenstunden. Damit soll den Eltern ein Anreiz gegeben werden, sich die Betreuung der Kinder untereinander stärker aufzuteilen. Außerdem soll sich der Leistungsanspruch nicht verringern, wenn die Eltern der Kinder Lohnersatzleistungen beziehen. Dazu zählen zum Beispiel Kurzarbeitergeld und Krankengeld.

Spezielle Regeln für Eltern mit frühgeborenen Kindern

Für Mütter und Väter deren Kinder weit vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen soll es künftig möglich sein, bis zu 4 Monate länger Elterngeld zu beziehen. Dabei soll das Basiselterngeld von 300 Euro um einen weitern Monat auf 13 Monate verlängert werden, wenn die Geburt in einem Zeitraum von bis zu 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stattfindet. Bei 8 Wochen vor dem Geburtstermin verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate. Bei einer Geburt von 12 Wochen vor dem Geburtstermin auf 15 Monate und bei einem Entbindungstermin von 16 Wochen vor dem Geburtstermin wird die maximal Ausweitung auf 16 Monate für die Eltern möglich sein.