Denn die Mutationen des Virus gelten als gefährlich, weil bisher noch keine detaillierten Forschungsergebnisse über die genaue Gefahr vorliegen. "Es besteht das Risiko, dass die Wirksamkeit der aktuell verwendeten Impfstoffe gegen die neuen Varianten abnimmt, weil die durch die Impfung gebildeten neutralisierenden Antikörper gegen das veränderte Virus schlechter schützen“, hat die Bundesregierung als Begründung für die Maßnahmen in der Verordnung angegeben. Noch laufen zahlreichen wissenschaftlichen Studien, um die Effekte der verschiedenen Mutationen weiter zu untersuchen. Ausnahmen von dem Einreiseverbot soll es nur wenige geben. Dazu zählen Personen mit Aufenthaltsrecht in Deutschland und Reisen im Zuge des internationalen Warenverkehrs. Für deutsche Rückkehrer aus diesen Ländern gelten strenge Quarantäneauflagen und Testvorschriften. Mit der neuen Regelung dürfen sämtliche Fluggesellschaft, sowie Bus-, Bahn- oder Schiffsunternehmen keine Personen mehr aus den in der Verordnung genannten Ländern nach Deutschland transportieren. Ausnahmen gelten dann lediglich noch für Personen, die aus diesen Ländern zu ihrem Wohnsitz zurückkehren oder ein Aufenthaltsrecht in Deutschland vorweisen können.