Die ehemalige Tenniskönigin Steffi Graf (51) hat im Lauf der Woche noch einen unangenehmen Termin im Gerichtssaal vor sich. Denn zwischen Steffi, die vor einiger Zeit die Vormundschaft ihres Bruders Michael Graf zugesprochen bekommen hat, und ihrem Bruder droht juristischer Ärger. In dem Verfahren geht es um die Fortsetzung der vorläufigen Vormundschaft.
Steffis Bruder war im August verhaftet worden, weil er einen Freund mit dem Tod bedroht haben soll. Dabei soll Steffis Bruder mit einem Hammer die Scheibe eines Wagens zertrümmert haben. Zwei Wochen später war Michael Graf dann nochmals vor dem Haus der Ex-Frau eines Freundes ausfällig geworden. Die verängstige Frau hatte die Polizei gerufen, die Steffis Bruder mit Gummigeschossen und einem Teaser außer Gefecht gesetzt hatten. Nach dem Vorfall musste Michael Graf in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Weitere Verletzungen hatte sich Michael Graf beim experimentieren mit Feuer und Chemikalien in seinem Garten zugezogen. Um ihren Bruder vor einer Haftstrafe zu bewahren hatte Steffi Graf vor Gericht darauf plädiert, dass ihr Bruder "unmündig“ sei. Von der Familien-Abteilung eines Gerichts in Las Vegas hatte Steffi Graf daraufhin gemeinsam mit Michaels Sohn vorerst die Vormundschaft (Fallzahl G-20-053792-A) zugesprochen bekommen. Doch dagegen wehrt sich ihr Bruder juristisch. Am Mittwoch ist eine Anhörung angesetzt, bei der es um die Verlängerung der Vormundschaft geht.