Wie es scheint könnte es jetzt langsam juristisch ernst werden für den Schlagersänger Michael Wendler. Denn erneut hat es der polemische Entertainer nicht für notwendig befunden zu einem anberaumten Gerichtstermin zu erscheinen. Schon seit Monaten liefert Wendler immer wieder neue Gründe ab, wieso er nicht vor Gericht erscheinen kann. Im aktuellen Verfahren wird dem Schlagersänger
Insolvenzverschleppung vorgeworfen.
Aber der Reihe nach! Bereits im Februar hatte der Wendler in dem Verfahren einen Strafbefehl über sechs Monate Haft auf Bewährung erhalten. Dagegen hatte Michael Wendler jedoch sofort im Anschluss durch seinen Anwalt Einspruch eingelegt. Daraufhin hatte das Gericht einen Verhandlungstermin im Juli angeordnet, den der Wendler jedoch absagte. Ein zweiter Termin am 24. September nahm der Wendler ebenfalls nicht wahr, da er wegen Dreharbeiten zu diesem Zeitpunkt verhindert war. Der nächste Verhandlungstermin ist auf den 8. Dezember angesetzt, Doch auch zu diesem Termin wird man wieder einmal vergeblich auf den Wendler warten. Denn bereits jetzt hat der Anwalt von Michael Wendler erneut einen Termin auf Verlegung gestellt. Jedesmal kommen neue Ausreden von dem Schlagersänger. Diesmal sei der Prozesstermin nicht ordnungsgemäß an den bekannten Sänger weitergeleitet worden. "Die Zustellung erfolgt im Wege des Rechtshilfeersuchens über den ministeriellen Geschäftsweg", erklärte daraufhin Cornelia Flecken-Bringmann, die Direktorin des Amtsgerichts Dinslaken.