Vor kurzem war eine generelle Maskenpflicht im Unterricht für Lehrer an den Schulen in Münster in Kraft getreten. Nun hat einer der Lehrer vor dem Verwaltungsgericht in Münster erfolgreich gegen diese Maßnahme geklagt. Das Gericht bezeichnete die Regel zum Tagen von Masken im Unterricht als unverhältnismäßig.
Die verschärfte Regel, dass Lehrer seit dem 20 November in Münster im Unterricht Mundschutz tragen müsssen, auch wenn sie den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten können, ist bereits am Freitag vom Verwaltungsgericht in Münster gekippt worden. Ein Lehrer hatte einen Eilantrag gegen die generelle Maskenpflicht für Lehrer an den Schulen von Münster gestellt und vor Gericht offenbar Recht bekommen. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass diese Regel unverhältnismäßig sei, wie es in der Mitteilung zur Begründung des Urteils vermerkt ist. Seit dem Beginn der Woche hatten alle Lehrer in Münster die Schutzmaske tragen müssen. Dies schreibt die