Marius sitzt seit dem 2. Februar in Untersuchungshaft und verbringt viel Zeit allein; Hoffgang ist auf eine Stunde täglich begrenzt. Aus Sicherheitsgründen wird er getrennt untergebracht, seelsorgerische und medizinische Betreuung sind aber gewährleistet. Besuche der Eltern werden streng organisiert.
Weder die Gefängnisleitung noch die Königliche Familie räumen Sonderregelungen ein. Ein Antrag auf Freilassung wurde bisher abgelehnt. Am 18. März forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten; 63 Tage Untersuchungshaft sollen angerechnet werden. Zudem verlangt die Anklage ein zweijähriges Kontaktverbot. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe und verweist auf Erinnerungslücken; Zeugen stellten dagegen die Glaubwürdigkeit der Opfer heraus.