Im Zentrum des Prozesses steht ihr früherer Versicherungsmakler Dietmar B. Pooth wirft ihm vor, sie nicht ausreichend abgesichert zu haben; der Makler bestreitet die Vorwürfe. Nun muss das Gericht klären, ob eine fehlerhafte Beratung vorlag und ob die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Maklers für den Restbetrag einstehen muss.
Pooth betont, der Schmuck sei keine reine Prestige-Anschaffung, sondern über fünfundzwanzig Jahre angesparte Absicherung: Diamanten, Gold und Markenstücke von Rüschenbeck, Cartier und Rolex. Sie habe Belege wie Quittungen, Zertifikate und datierte Fotos und fühlt sich als Opfer eines Verlustes, den sie als ihr "Lebenswerk" bezeichnet. Der Prozess belastet sie, doch sie kündigt an, für ihr Recht zu kämpfen.