Ein kurzer Moment, ein Parkhaus – und plötzlich steht ein prominenter Name im Fokus der Justiz. Gegen Schlagerstar Nino de Angelo wurde ein Strafbefehl erlassen. Noch ist nichts entschieden, doch die Liste der Vorwürfe hat es in sich. Lesen Sie hier mehr:
Das Amtsgericht Kempten hat einen Strafbefehl gegen Nino de Angelo erlassen. Dies bestätigte eine Sprecherin des Gerichts auf Nachfrage. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung und ist derzeit noch nicht abgelaufen. Damit ist der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig.