Die Polizei stellte die Schreckschusswaffe sicher und leitete Ermittlungen gegen beide Parteien ein. Die Busfahrerin steht unter Verdacht der gefährlichen Körperverletzung, während sich das Ehepaar wegen Bedrohung und Beleidigung verantworten muss. Zudem prüfen die Behörden, ob die Busfahrerin die Schreckschusswaffe rechtmäßig besaß. Nach den allgemeinen Beförderungsbedingungen dürfen Personen, die die Sicherheit oder Ordnung im Bus gefährden, von der Beförderung ausgeschlossen werden. Ob die Entscheidung der Busfahrerin in diesem Fall angemessen war, bleibt Gegenstand der Ermittlungen.